Allgemeine Geschäftsbedingungen


1 Anwendungsbereich und Geltung

1.1 Die Autronic AG mit Sitz in Zweidlen, Kanton Zürich, nachfolgend Autronic genannt, bietet Ihren „Kunden“ namentlich Fachhändler, Wiederverkäufer aber auch Endkunden Produkte, Distributions- und Verkaufsdienstleistungen an.

​1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“ genannt, Regeln für den Geschäftsverkehr mit der Autronic die Rechten und Pflichten und ersetzen alle bisherigen Vereinbarungen. Alle durch die Autronic angebotenen Produkte und Dienstleistungen unterstehen diesen AGB’s und können nicht durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ersetzt oder überstimmt werden.

​1.3 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile dieser AGB’s nicht beeinträchtigt werden. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil der AGB durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.

​1.4 Diese AGB’s können jederzeit durch Autronic geändert oder ergänzt werden. Änderungen werden den Kunden in geeigneter Form kommuniziert. Falls wesentliche Änderungen vorgenommen werden, hat der Kunde das Recht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen die Geschäftsbeziehung schriftlich zu künden. Bestehende Bestellungen bleiben davon unberührt. Die aktuell gültige Version der AGB’s sind unter www.autronic.ch/agb abzurufen.

 

2 Pflichten und Leistungen des Kunden

2.1 Der Kunde verpflichtet sich insbesondere für eine rechts- und vertragskonforme Abwicklung des Verkaufs und der Lieferung der Produkte und für eine fristgerechte Bezahlung der bezogenen Leistungen.

​2.2 Verkauf und Lieferung der Produkte gehen bei Warenbezug auf den Kunden über. Die Risiken beim Weiterverkauf werden durch den Kunden auf eigene Rechnung und im eigenen Namen getätigt. Gegenüber den Endkunden oder Dritten ist der Kunde nicht berechtigt im Namen oder als Vertreter von Autronic aufzutreten oder Geschäfte und Verträge für Autronic abzuschliessen.

​2.3 Der Kunde ist für die Einhaltung von Richtlinien, Bedingungen und den Besitz von allfälligen Autorisierungen durch den Hersteller/ Lieferanten verantwortlich. Falls diese durch den Kunden nicht eingehalten werden, so hat der Kunde bei möglichen Belangen die Autronic schadlos zu halten.

 

3 Konditionen für den Bezug von Waren

3.1 Abhängig vom geplanten Jahresumsatz, den gewählten Zahlungs- und Lieferkonditionen, Kommunikationsbeiträgen oder weiteren Vereinbarungen kann Autronic besondere Konditionen gewähren. Diese Konditionen können jederzeit durch Autronic angepasst werden, insbesondere falls die Vertragskonditionen auf Hersteller/Lieferanten Seite ändern.

  

4 Bestellung

4.1 Angebote der Autronic sind unverbindlich. Ebenso sind Abbildungen, technische Daten, Beschreibungen, usw. als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung der Eigenschaften dar.

​4.2 Der Kunde ist an seine telefonischen, schriftlichen oder elektronischen Bestellungen gebunden.

​4.3 Ein Vertrag kommt mit der Zustimmung von Autronic, mit einer Auftragsbestätigung oder spätestens mit der Lieferung an den Kunden zustande.

​4.4 Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen einer schriftlichen Zustimmung von Autronic. Kosten, die bereits entstanden sind, kann Autronic dem Kunden belasten.

 

​5 Lieferung und Prüfung der Ware

​5.1 Autronic liefert die bestellten Produkte grundsätzlich ab Lager. Versand der Ware erfolgt bei Bestellung, mit Beaufschlagung der üblichen Portokosten, durch die Schweizerische Post.

​5.2 Der Transport der Ware wird mit der üblichen Transportversicherung der Schweizerischen Post gedeckt.

​5.3 Lieferungstermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde. Die Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung von Autronic durch den Hersteller/Lieferanten.

​5.4 Autronic ist generell zu Teillieferungen berechtigt.

​5.5 Bei Lieferstörungen infolge von höherer Gewalt und aufgrund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, auf die Autronic keinen Einfluss hat, wie z.B. Pandemien, Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebsstörungen beim Hersteller oder Verkehrsstörungen, ist Autronic berechtigt, die Bestellung zu annullieren.

​5.6 Der Kunde hat die Produkte unmittelbar nach Anlieferung bzw. Abholung auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 6 Tagen ab Erhalt der Produkte erfolgt, gilt die Lieferung als vertragsgemäss. Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind darüber hinaus auf der Empfangsbescheinigung des Spediteurs zu vermerken.

​5.7 Der Kunde ist verpflichtet, bei ihm ohne Bestellung eingegangene Fehllieferungen innerhalb von 10 Tagen ab Kenntnisnahme Autronic zu melden und die Ware zur Rückholung durch Autronic oder einen durch Autronic beauftragten Dritten während mindestens 10 Tagen bereit zu halten. Sollte der Kunde eine Fehllieferung nicht oder nicht innert Frist melden, akzeptiert er die Lieferung für sich und schuldet Autronic den entsprechenden Kaufpreis.

 

6 Beizug von Dritten

6.1 Autronic darf zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Hilfspersonen und Dritte (insbesondere Subunternehmer) bzw. Mitarbeiter von diesen Dritten beiziehen.

 

7 Preise

7.1 Ohne anderslautende Vereinbarung sind die Preise der Produkte und Dienstleistungen von Autronic in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer, verzollt und ab Lager. Die Preise können jederzeit angepasst werden. Die Zusatz- und Versandkonditionen sind nicht enthalten und werden gemäss Vereinbarung beaufschlagt. Wo nicht anders vereinbart, ist Zubehör nicht im Preis inbegriffen.

​7.2 Dem Kunden werden die im Zeitpunkt der Auftragserfassung gültigen Preise berechnet. Bei Preiserhöhungen der Hersteller/Lieferanten, öffentlicher Abgaben oder solche infolge von Währungsschwankungen behält sich Autronic das Recht vor, diese für noch nicht ausgelieferte Waren bzw. noch nicht erbrachte Dienstleistungen an den Kunden weiter zu berechnen. Massgebend sind in jedem Fall die in der Auftragsbestätigung durch Autronic genannten Preise.

 

8 Abtretung / Verrechnung / Retentionsrecht

8.1 Der Kunde ist ohne schriftliche Zustimmung von Autronic nicht berechtigt, allfällige Forderungen gegenüber Autronic abzutreten oder mit Forderungen von Autronic gegen ihn zu verrechnen.

​8.2 Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden an Sachen von Autronic ist vollumfänglich wegbedungen.

 

9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Die von Autronic gelieferten Produkte bleiben – solange sie im Einflussbereich des Kunden stehen – im Eigentum von Autronic, bis Autronic den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. Autronic ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen Autronic umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).

​9.2 Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von Autronic gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.

 

10 Rückgabe

10.1 Die Rückgabe sowie der Umtausch von Produkten ist nicht möglich.

10.2 Im Falle von ungerechtfertigten Retouren, wie z. B. Annahmeverweigerungen, Fehlbestellungen oder sonstigen Rücksendungen, behalten wir uns das Recht vor, Bearbeitungsgebühren in Höhe von CHF 39.00.- zu erheben. Diese Kosten decken den zusätzlichen Aufwand für die Bearbeitung, Abwicklung und Lagerung der zurückgesandten Waren.

 

11 Gewährleistung und Garantie

11.1 Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d.h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Autronic keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.

​11.2 Für Produkte von Dritten gewährleistet und steht Autronic nur in dem Umfang ein wie der Dritte (z.B. Hersteller, Lizenzgeber) gegenüber Autronic einsteht. Der Kunde verzichtet auf weitere Gewährleistungsansprüche gegenüber Autronic und dem Dritten.

​11.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Bestimmungen des Herstellers/Lieferanten die Gewährleistung in der Regel nach deren Wahl auf Nachbesserung, Lieferung mängelfreier Ersatzware oder Gutschrift beschränkt. Der Austausch von Teilen, die Nachbesserung oder die Lieferung mängelfreier Ersatzware lösen keine neuen Gewährleistungspflichten aus. Auftretende Störungen die in die Gewährleistung fallen, berechtigen den Kunden nicht vom Kauf zurückzutreten oder eine Wandelung zu erklären.

​11.4 Des Weiteren anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung Autronic schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet.

 

12 Gewährleistung des Kunden

12.1 Der Kunde verpflichtet sich, Autronic von jeglicher Haftung und von jeglichen Schäden freizustellen, sofern Dritte gegen Autronic Ansprüche geltend machen, welche auf eingelieferte Produkte und Daten, die nicht vertragskonforme Nutzung der Produkte oder Dienstleistungen durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind.

 

13 Haftung von Autronic

13.1 Autronic haftet nur für direkten Schaden bis zur Höhe des jeweiligen Verkaufspreises und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser vorsätzlich oder durch grobes Handeln oder Unterlassen von Autronic verursacht wurde. Die Transporthaftung von Autronic ist in jedem Fall beschränkt gemäss Ziffer 6.2.

​13.2 Jede weitergehende Haftung von Autronic, deren Hilfspersonen und der von Autronic beauftragten Dritten für Schäden aller Art und aus jeglichem Rechtsgrund ist im gesetzlich grösstmöglichen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.

 

14 Vertraulichkeit

14.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Autronic-Preisliste sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen kommerzieller Natur, z.B. Rabatte, Händlermargen, Boni, Konfigurationen oder andere Vorleistungen, vertraulich zu behandeln und nur zum Zwecke der Vertragsbeziehung mit Autronic zu verwenden.

 

15 Gerichtsstand

15.1 Auf diese Vereinbarung ist Schweizer Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, anwendbar. Der ausschliessliche Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich bei den für Zweidlen (ZH) zuständigen Gerichten. Autronic behält sich vor, den Kunden auch an den ordentlichen Gerichtsständen zu belangen